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BVerwG, 30.07.1984 - 1 B 89.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Bedeutsamkeit eines Einbürgerungsantrags bei der Ablehnung des Antrags eines Ausländers auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.04.1984 - 10 B 84 A.482
- BVerwG, 30.07.1984 - 1 B 89.84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 1 B 89.84
Hierzu hat sich der beschließende Senat in dem - im Berufungsurteil und in der Beschwerdeschrift zitierten - Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 12 = DÖV 1979, 294) geäußert.
- BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 116.84
Rechtsmittel
Es kann unter diesen Umständen nicht zweifelhaft sein, daß das Ermessen der Ausländerbehörde nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG nicht deswegen i.S. einer Pflicht zur Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis "geschrumpft" ist, weil die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung gemäß § 8 Abs. 1 RuStAG und die Voraussetzungen der Nr. 5.2.5.3 der Einbürgerungsrichtlinien vorliegen mögen (vgl. auchBeschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 -undvom 30. Juli 1984 - BVerwG 1 B 89.84 -).